Die Gemeinde Nottleben beabsichtigt, eine unbefristete Stelle als
in Teilzeitbeschäftigung/Minijob ab 01.06.2023
zu besetzen.
Der/die Stelleninhaber/In hat Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (§ 1 Abs. 1 MiLoG) in Höhe von 12,00 EUR (gültig ab 10/2022) je Arbeitsstunden. Der gesetzliche Mindestlohn wird an die jeweils gültige Fassung der Mindestlohnkommission und an die gesetzlich geregelte Verdienstgrenze angepasst.
Die Gemeinde Nottleben ist eine Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ im Landkreis Gotha.
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
Voraussetzungen:
Die Beschäftigung erfolgt unbefristet, mit einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von bis zu 43 Stunden.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, richten Sie bitte bis zum 14.05.2023 an:
Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“
Hauptamt - Personalangelegenheiten
Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar
Kennwort: Bewerbung Techn. Kraft Nottleben
oder wenden Sie sich direkt an uns.
Als Ansprechpartner steht Ihnen der Bürgermeister der Gemeinde, Herr Sauerbier (Handy 017670203310) zur Verfügung.
gez. René Sauerbier
Bürgermeister