Die Gemeinde Molschleben beabsichtigt, zum 01.10.2023 eine unbefristete Stelle als
in Teilzeitbeschäftigung/Minijob
zu besetzen.
Der/die Stelleninhaber/In hat Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (§ 1 Abs. 1 MiLoG) in Höhe von 12,00 EUR (gültig ab 10/2022) je Arbeitsstunden. Der gesetzliche Mindestlohn wird an die jeweils gültige Fassung der Mindestlohnkommission und an die gesetzlich geregelte Verdienstgrenze angepasst.
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
Voraussetzungen:
Die Beschäftigung erfolgt mit einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von bis zu 43 Stunden.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, richten Sie bitte bis zum 30.06.2023 an:
Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“
Hauptamt - Personalangelegenheiten
Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar
Kennwort: Bewerbung Techn. Kraft Molschleben
oder wenden Sie sich direkt an uns.
Als Ansprechpartner steht die Leiterin der Einrichtung, Frau Letsch, telefonisch unter Tel.-Nr. 036258 / 52443 zur Verfügung.
gez. Marcel Struppert
Bürgermeister