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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 5/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Stellenausschreibung - Erziehers, Kindheitspädagogen oder Heilerziehungspfleger

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Molschleben beabsichtigt zum 01.01.2024 die unbefristete Einstellung eines

staatlichanerkannten Erziehers*, Kindheitspädagogen* oder Heilerziehungspfleger*

in Ihrem gemeindeeigenen Kindergarten „Villa Sonnenschein“.

Folgende Aufgabenschwerpunkte erwarten Sie:

  • Absicherung und Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte laut Betreuungsschlüssel
  • Planung, Durchführung und Dokumentation von pädagogischen Angeboten und Projekten
  • enge Zusammenarbeit mit dem Team der Einrichtung sowie den Eltern

Was Sie mitbringen:

  • Qualifikation als staatlich geprüfter Erzieher oder Studienabschluss in Kindheitspädagogik/ Sozialpädagogik oder Heilerziehungspfleger
  • Berufserfahrung ist von Vorteil, aber keine Voraussetzung
  • Sie stellen Kinder in den Mittelpunkt ihrer Arbeit
  • Sie sind innovativ, haben Lust ein Konzept wachsen zu lassen und verbinden Fachwissen mit Praxis
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsbereitschaft und Aufgeschlossenheit

Wir bieten:

  • unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Bezahlung nach TVöD-SuE, Entgeltgruppe 8a
  • 30 Tage Urlaub
  • Voll- und Teilzeit möglich
  • betriebliche Altersversorgung
  • eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Gestaltungsspielraum für eigene Ideen und Projekte
  • Unterstützung in allen Fragen der pädagogischen Arbeit durch unsere regionalen Fachberater

Interessiert? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 31.08.2023.

Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“

Gemeinde Molschleben

Stichwort: Kindergarten Erzieher*

Dr.-Külz-Straße 4

99869 Friemar

oder per Mail an bewerbung@vg-nesseaue.de.

Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Leiterin des Kindergartens, Frau Letsch unter Tel.-Nr.: 036258 / 52 44 3 zur Verfügung.

Struppert

Bürgermeister

*

Die hier verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten uneingeschränkt auch für die weiteren Geschlechter.