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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 6/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Stellenausschreibung Ehrenamtliche Schiedsperson

In der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ mit Sitz in 99869 Friemar, Dr.-Külz-Straße 4 ist vorgesehen, zeitnah eine Stelle als

Ehrenamtliche Schiedsperson

für die Amtszeit von 5 Jahren (lt. ThürSchStG) zu besetzen.

Die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ im Landkreis Gotha besteht aus 9 Mitgliedsgemeinden mit insgesamt rund 5.500 Einwohnern.

Wer kann sich für dieses Amt bewerben:
  • Für dieses Ehrenamt können sich Bürger*innen der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ bewerben, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

  • Sie müssen wohnhaft in einer der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ sein.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:
  • Wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.

  • Eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

  • Eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.

  • Eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Aufgaben der Schiedsperson:
  • Die Aufgaben der Schiedspersonen bestehen in der Durchführung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

Die Schiedsstelle befindet sich in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“. Die gewählte Schiedsperson tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes Gotha bestätigt, verpflichtet oder vereidigt ist.

Interessenten an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden bitte eine kurze Bewerbung (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, Lichtbild) bis spätestens zum 30.06.2023 an:

Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“,

Hauptamt - Personalangelegenheiten,

Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar

Kennwort: Schiedsperson VG Nesseaue

oder an: bewerbung@vg-nesseaue.de

Als Ansprechpartnerin steht Frau Kalmring unter der Telefonnummer 036258/535 12 zur Verfügung.

gez. Birte Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende

Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ der Zugang für den Empfang verschlüsselter E-Mails noch nicht eröffnet ist und somit die Vertraulichkeit der Information für den Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie einzureichen. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen.

Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber*innen der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden. Diese Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und die Dauer des Verfahrens gespeichert und spätestens drei Monate nach dessen Abschluss gelöscht.