Die Gemeinde Pferdingsleben beabsichtigt, eine befristete Stelle als
in Teilzeitbeschäftigung/Minijob (43 h/ Monat) zu besetzen.
Die Beschäftigung soll zunächst im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024 erfolgen.
Der Stelleninhaber hat Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (§ 1 Abs. 1 MiLoG) in Höhe von 12,00 EUR (gültig ab 10/2022) je Arbeitsstunden. Der gesetzliche Mindestlohn wird an die jeweils gültige Fassung der Mindestlohnkommission und an die gesetzlich geregelte Verdienstgrenze angepasst.
Die Gemeinde Pferdingsleben ist eine Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" im Landkreis Gotha.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
| - | Reparatur und Werterhaltungsarbeiten an kommunalen Objekten |
| - | Reinigung und Pflege der Gemeindestrassen, -wege und -plätze, der Grünanlagen und Spielplätze |
| - | Sonstige Aufgaben im Tätigkeitsfeld eines Hausmeisters |
Anforderungen an den Stelleninhaber:
| - | handwerkliches Geschick und technische Kenntnisse |
| - | selbständiges Arbeiten, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit |
| - | wünschenswert ist der Besitz des Führerscheins der Klassen B |
| - | wünschenswert wohnhaft in Pferdingsleben mit entsprechenden Ortkenntnissen |
Interessiert? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit E-Mail-Adresse und den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild) bis spätestens 11.06.2023 an:
| Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" |
| Hauptamt - Personalangelegenheiten |
| Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar |
| oder per Mail an | |
| bewerbung@yg-nesseaue.de. |
| Stichwort: Bewerbung Gemeindearbeiter Gemeinde Pferdingsleben (geringfügige Beschäftigung) |
Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Bürgermeisterin, Frau Kamm unter Tel.-Nr.: 015142038297 zur Verfügung.
gez. Sandra Kamm
Bürgermeisterin
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" der Zugang für den Empfang verschlüsselter E-Mails noch nicht eröffnet ist und somit die Vertraulichkeit der Information für den Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie einzureichen. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber*innen der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden. Diese Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und die Dauer des Verfahrens gespeichert und spätestens drei Monate nach dessen Abschluss gelöscht.