Entsprechend erinnert die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ alle steuerpflichtigen Bürger an den nächsten Termin zur Zahlung der Steuern.
Die Grundsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2026 (und Folgejahre) sind ohne besondere Zahlungsaufforderung zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (Jahreszahler zum 01.07.) zu entrichten. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer davon abweichend am 1. Juli in einem Betrag entrichtet werden.
Die Zahlung der Hundesteuer ist jährlich zum 01.07.fällig.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer das vollständige Kassenzeichen lt. Bescheid an, damit Ihre Zahlung zugeordnet werden kann.
Es ist zweckmäßig, die Vorteile der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen. Für Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates je Kassenzeichen notwendig. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite https://www.vg-nesseaue.de unter Bürgerservice > Finanzverwaltung > Formulare bezogen werden.
Alternativ kann dieses auch in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ in Friemar abgeholt werden.
Es ist dabei zu beachten, dass das vom Kontoinhaber ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat handschriftlich unterschrieben eingereicht werden muss. Zur Einhaltung der Fristen für die Erteilung der SEPA-Lastschrift-Vorabinformation sollte das SEPA-Lastschrift-Mandat zwei Wochen vor dem Fälligkeitstermin bei der Verwaltungsgemeinschaft vorliegen.
Änderungen von Namen, Anschriften oder Bankverbindungen sind bitte unter Angabe der Kassenzeichen rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Finanzverwaltung
VG „Nesseaue“