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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 6/2026
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Bekanntmachung der Beschlüsse

der öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ vom 04.05.2026

Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung der Gemeinschafts­versammlung vom 23.02.2026

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue“ beschließt im öffentlichen Teil der Sitzung: Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung der Ge­meinschaftsversammlung vom 23.02.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Zahl der Mitglieder mit Stimme Vorsitzende: 20

Davon anwesend und stimmberechtigt: 17

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen nach § 38 ThürKO 0

1. Teiländerung des gemeinsamen Flächenutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue",

Gewerbegebiet Pferdingsleben-West

Sachverhalt:

In der Gemeinde Pferdingsleben möchte sich ein ortsansässiges Unternehmen erweitern. Hierzu hat dieses in Absprache mit der Gemeinde, dem Landratsamtes Gotha und der Kreisförderung ein altes Betriebsgelände aufgekauft. Die Firma Praxis GmbH errichtet auf diesem Teilbereich ein neues Bürogebäude mit Verwaltung und Schulungsräumen. Die Investition ist ein besonderer Schritt für den Erhalt des Standortes in der Gemeinde Pferdingsleben.

Für die Umsetzung des Projektes bedarf es nach Absprache mit dem Landesverwaltungsamt einer partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des bereits durch Auf­stellungsbeschluss der Gemeinde Pferdingsleben festgelegten Gewerbegebietes „Pferdings­leben West“ von einem Sondernutzungsgebiet Landwirtschaft zu einem Gewerbegebiet. Die Kosten für das Verfahren trägt der Investor, diese sind in einem noch zu erstellenden städte­baulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Gemeinde Pferdingsleben nach dem Änderungsbeschluss festzuhalten.

Trotz der partiellen Änderung bedarf es, da es sich um einen gemeinsamen Flächennutzungs­plan von acht Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue handelt, der Zustimmung der beteiligten Gemeinden zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Alles Weitere wird danach durch die Gemeinde im Rahmen des o.g. Vertrages geregelt.

Grundlage für die Teiländerung ist der Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Pferdings­leben für das Gewerbegebiet Pferdingsleben West, der als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung (ohne die Vertreter der Gemeinde Tüttleben, da die Ge­meinde einen eigenen Flächennutzungsplan hat) beschließt die 1. Teiländerung des ge­mein­samen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“, Gewerbe­gebiet Pferdingsleben-West.

Abstimmungsergebnis:

Zahl der Mitglieder mit Stimme Vorsitzende: 20

Davon anwesend und stimmberechtigt: 17

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen nach § 38 ThürKO 0

Bemerkung:

Das anwesende Mitglied der Gemeinde Tüttleben war nicht stimmberechtigt und von der Abstimmung ausgeschlossen.

Auftragsvergabe zur umfassenden Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ beschließt die Auftragsvergabe zur umfassenden Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung an die TEAG Thüringer Energie AG.

Abstimmungsergebnis:

Zahl der Mitglieder mit Stimme Vorsitzende: 20

Davon anwesend und stimmberechtigt: 17

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen nach § 38 ThürKO 0

Wahl der Schiedsperson

Es lag eine Bewerbung für das Amt der Schiedsperson vor. Es handelt sich bei dem Bewerber um Herrn Wolfgang Farnung aus Zimmernsupra.

Der Bewerber ist für das Amt geeignet. Es wurde eine geheime Wahl mittels Stimmzettel durchgeführt.

Nach Aus­wertung der Stimmen entfielen auf den Bewerber Wolfgang Farnung von 17 anwesen­den Mitglie­dern 17 Ja-Stimmen.

Somit ist Herr Farnung als Schiedsperson für die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ gewählt.

gez. Holger Kruse

stellv. Gemeinschaftsvorsitzender