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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 8/2026
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Bekanntmachung

Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches (blau) der 1. Änderung des gFNP

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ im Bereich der Gemeinde Pferdingsleben

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pferdingsleben West“ zur Erweiterung des Firmenstandortes der Firma PRAXIS Software AG in der Gemeinde Pferdingsleben beabsichtigt die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue für die Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Durchführung eines Änderungsverfahrens für den gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue.

Die 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue führt zur Aufstellung der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht können in der Zeit

vom 4. August 2026 bis einschließlich 4. September 2026

auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue unter:

www.vg-nesseaue.de/bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue, Dr.-Külz-Str. 4, 99869 Friemar, während der Dienststunden

Dienstag

von 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

von 09.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur oben angeführten Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch an die E-Mail-Adresse: stellungnahme@vg-nesseaue.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a (6) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den gemeinsamen Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verwaltungsgemeinschaft deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Wirksamkeit des gemeinsamen Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Während der Auslegungsfrist ist der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zum Vorentwurf der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Anregungen und Hinweise vorzutragen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue ausdrücklich darauf hin, dass ein Flächennutzungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

 

gez. Kalmring-Schlott

Gemeinschaftsvorsitzende