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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil Hirschberg
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Amtlicher Teil Hirschberg - 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

4. Änderungssatzung

zur

Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. 5. 127) hat der Stadtrat der Stadt Hirschberg in der öffentlichen Sitzung am 5. Dezember 2023 die folgende

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung vom 09.05.2019, zuletzt geändert am 13.06.2023, wird wie folgt geändert:

§ 12 Abs. (4) S.2 wird wie folgt geändert:

Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 50,00 Euro, für den Vorsitzenden jeweils 60,00 Euro.

Artikel 2

Die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

"Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Hirschberg geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich."