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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil Gefell
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Achtung!

Wichtige Information an alle Grundstückseigentümer!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bereits durch Presse und Anschreiben des Finanzamtes bekannt ist, tritt am 01.01.2025 die neue Grundsteuerreform in Kraft.

Die Messbeträge wurden aufgrund Ihrer abgegebenen Daten vom Finanzamt für alle Grundstücke neu ermittelt.

Der Stadtrat der Stadt Gefell hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 die Satzung für die Hebesätze neu beschlossen.

Hebesatz Grundsteuer A:

320 v.H.

Hebesatz Grundsteuer B:

425 v.H.

Aufgrund dessen ergibt sich für jeden Steuerzahler eine neu berechnete Grundsteuer.

(Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer)

Bis Ende Januar bekommen alle Grundsteuerzahler neue Grundsteuerbescheide zugeschickt.

Bei all denen, die der Stadt Gefell bereits eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, läuft die Anpassung automatisch.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung der Stadt Gefell.

Reinhardt/Richter

Finanzen

Stadtverwaltung Gefell