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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil Gefell
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Bekanntmachungen Bodensonderungsverfahrens

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 27 - Bodenordnung

Zweigstelle Pößneck

Rosa-Luxemburg-Straße 7

07381 Pößneck

- Sonderungsbehörde nach § 10 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -

Bekanntmachung

über die Einleitung eines Bodensonderungsverfahrens nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,02215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. IS. 1474) geändert worden ist.

In der Gemeinde Gefell, Gemarkung Gefell, Flur 6, Flurstücke

wird ein Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz von Amts wegen eingeleitet.

Das Verfahrensgebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet und trägt die Bezeichnung

„Bodensonderung Gefell - Teil A“

sowie das Aktenzeichen: 55103024.

Betroffen ist der Anteil am ungetrennten Hofraum Bachstraße 13 der Gemarkung Gefell sowie die öffentlichen Flächen der oben näher bezeichneten Verkehrs- und Gewässerflächen.

Hierdurch sollen gemäß §1 Satz 1 Nr.1 BoSoG die Reichweite des unvermessenen Eigentums sowie unvermessener Nutzungsrechte bestimmt und im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesen werden. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.

Bodensonderungsbehörde ist das

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement

und Geoinformation (TLBG),

Referat Bodenordnung - Zweigstelle Pößneck,

Rosa-Luxemburg-Straße 7,

07381 Pößneck.

Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche Arbeiten im Sinne des BoSoG durchführen, sind gemäß § 24 Abs.1 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils gültigen Fassung berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten um nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche Arbeiten durchzuführen.

Mitwirkung und Anmelden von Rechten

Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stellen werden aufgefordert, an dem Verfahren mitzuwirken.

Vorhandene Karten, Pläne und sonstige Unterlagen die zur Klärung der Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind der Bodensonderungsbehörde bis zum 28. Februar 2025 vorzulegen.

Der Termin zur Anhörung und Information über die Ziele, den Zweck und den Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten rechtzeitig bekannt gemacht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen in der Zweigstelle Pößneck Rosa-Luxemburg- Straße 7, 07381 Pößneck und auch telefonisch unter der Rufnummer 0361-574167200 zur Verfügung.

Pößneck, den 19. Dezember 2024

Im Auftrag

-S-

Tanja Zschech, OVRin

Referatsbereichsleiterin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite des TLBG veröffentlicht und kann unter folgendem Link erreicht werden:

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 27 - Bodenordnung

Zweigstelle Pößneck

Rosa-Luxemburg-Straße 7

07381 Pößneck

- Sonderungsbehörde nach § 10 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -

Bekanntmachung

über die Einleitung eines Bodensonderungsverfahrens nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,02215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

In der Gemeinde Gefell, Gemarkung Gefell, Flur 6, Flurstücke

wird ein Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz von Amts wegen eingeleitet.

Das Verfahrensgebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet und trägt die Bezeichnung

„Bodensonderung Gefell - Teil B“

sowie das Aktenzeichen: 55102924.

Betroffen ist der Anteil am ungetrennten Hofraum Kirchstraße 14 der Gemarkung Gefell sowie die öffentlichen Flächen der oben näher bezeichneten Verkehrsflächen.

Hierdurch sollen gemäß §1 Satz 1 Nr.1 BoSoG die Reichweite des unvermessenen Eigentums sowie unvermessener Nutzungsrechte bestimmt und im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesen werden. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.

Bodensonderungsbehörde ist das

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG),

Referat Bodenordnung - Zweigstelle Pößneck,

Rosa-Luxemburg-Straße 7,

07381 Pößneck.

Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche Arbeiten im Sinne des BoSoG durchführen, sind gemäß § 24 Abs.1 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils gültigen Fassung berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten um nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche Arbeiten durchzuführen.

Mitwirkung und Anmelden von Rechten

Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stellen werden aufgefordert, an dem Verfahren mitzuwirken.

Vorhandene Karten, Pläne und sonstige Unterlagen die zur Klärung der Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind der Bodensonderungsbehörde bis zum 28. Februar 2025 vorzulegen.

Der Termin zur Anhörung und Information über die Ziele, den Zweck und den Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten rechtzeitig bekannt gemacht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen in der Zweigstelle Pößneck Rosa-Luxemburg- Straße 7, 07381 Pößneck und auch telefonisch unter der Rufnummer 0361- 574167200 zur Verfügung.

Pößneck, den 19. Dezember 2024

Im Auftrag

S-

Tanja Zschech, OVRin

Referatsbereichsleiterin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite des TLBG veröffentlicht und kann unter folgendem Link erreicht werden:

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 27 - Bodenordnung

Zweigstelle Pößneck

Rosa-Luxemburg-Straße 7

07381 Pößneck

- Sonderungsbehörde nach § 10 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -

Bekanntmachung

über die Einleitung eines Bodensonderungsverfahrens nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,02215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

In der Gemeinde Gefell, Gemarkung Gefell, Flur 6, Flurstücke

wird ein Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz von Amts wegen eingeleitet.

Das Verfahrensgebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet und trägt die Bezeichnung

„Bodensonderung Gefell - Teil C“

sowie das Aktenzeichen: 55102824.

Betroffen sind die Anteile an den ungetrennten Hofräumen Schleizer Straße 19 (Parkplatz), Schleizer Straße 29 (Grünfläche), Reuther Straße 1 sowie die öffentlichen Flächen der oben näher bezeichneten Verkehrsflächen der Gemarkung Gefell.

Hierdurch sollen gemäß §1 Satz 1 Nr.1 BoSoG die Reichweite des unvermessenen Eigentums sowie unvermessener Nutzungsrechte bestimmt und im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesen werden. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.

Bodensonderungsbehörde ist das

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG),

Referat Bodenordnung - Zweigstelle Pößneck,

Rosa-Luxemburg-Straße 7,

07381 Pößneck.

Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche Arbeiten im Sinne des BoSoG durchführen, sind gemäß § 24 Abs.1 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils gültigen Fassung berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten um nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche Arbeiten durchzuführen.

Mitwirkung und Anmelden von Rechten

Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stellen werden aufgefordert, an dem Verfahren mitzuwirken.

Vorhandene Karten, Pläne und sonstige Unterlagen die zur Klärung der Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind der Bodensonderungsbehörde bis zum 28. Februar 2025 vorzulegen.

Der Termin zur Anhörung und Information über die Ziele, den Zweck und den Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten rechtzeitig bekannt gemacht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen in der Zweigstelle Pößneck Rosa-Luxemburg-Straße 7, 07381 Pößneck und auch telefonisch unter der Rufnummer 0361-574167200 zur Verfügung.

Pößneck, den 19. Dezember 2024

Im Auftrag

S-

Tanja Zschech, OVRin

Referatsbereichsleiterin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite des TLBG veröffentlicht und kann unter folgendem Link erreicht werden:

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 27 - Bodenordnung

Zweigstelle Pößneck

Rosa-Luxemburg-Straße 7

07381 Pößneck

- Sonderungsbehörde nach § 10 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -

Bekanntmachung

über die Einleitung eines Bodensonderungsverfahrens nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,02215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

In der Gemeinde Gefell, Gemarkung Gefell, Flur 6, Flurstück 423/10 wird ein Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz von Amts wegen eingeleitet.

Das Verfahrensgebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet und trägt die Bezeichnung

„Bodensonderung Gefell - Teil D“

sowie das Aktenzeichen: 55102724.

Betroffen ist der Anteil am ungetrennten Hofraum Mühlberg 12 der Gemarkung Gefell.

Hierdurch sollen gemäß §1 Satz 1 Nr.1 BoSoG die Reichweite des unvermessenen Eigentums sowie unvermessener Nutzungsrechte bestimmt und im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesen werden. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.

Bodensonderungsbehörde ist das

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG),

Referat Bodenordnung - Zweigstelle Pößneck,

Rosa-Luxemburg-Straße 7,

07381 Pößneck.

Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche Arbeiten im Sinne des BoSoG durchführen, sind gemäß § 24 Abs.1 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils gültigen Fassung berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten um nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche Arbeiten durchzuführen.

Mitwirkung und Anmelden von Rechten

Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stellen werden aufgefordert, an dem Verfahren mitzuwirken.

Vorhandene Karten, Pläne und sonstige Unterlagen die zur Klärung der Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind der Bodensonderungsbehörde bis zum 28. Februar 2025 vorzulegen.

Der Termin zur Anhörung und Information über die Ziele, den Zweck und den Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten rechtzeitig bekannt gemacht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen in der Zweigstelle Pößneck Rosa-Luxemburg- Straße 7, 07381 Pößneck und auch telefonisch unter der Rufnummer 0361- 574167200 zur Verfügung.

Pößneck, den 19. Dezember 2024

Im Auftrag

-S-

Tanja Zschech, OVRin

Referatsbereichsleiterin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite des TLBG veröffentlicht und kann unter folgendem Link erreicht werden:

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche