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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil Hirschberg
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Amtlicher Teil Hirschberg

In den Ortsteilen der Stadt Hirschberg finden die Bürgerversammlungen in Verbindung mit den Ortsteilratswahlen wie folgt statt:

Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder erfolgen in einer Bürgerversammlung des jeweiligen Ortsteiles und werden vom Bürgermeister geleitet. Die Bürgerversammlung wird durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor der Bürgerversammlung einberufen, in dem Ort, Zeit und Tagesordnung (Wahl der Ortsteilratsmitglieder) der Bürgerversammlung sowie die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge im Amts- und Mitteilungsblatt rechtzeitig bekannt gemacht.

Jeder Wahlberechtigte (entspr. ThürKWG und ThürKWO in der jeweils gültigen Fassung) erhält eine Einladung zur Bürgerversammlung (Wahlbenachrichtigung) mit Ort und Wahlzeitpunkt für die jeweilige Ortsteilratsmitgliederwahl. Diese Benachrichtigung enthält die Aufforderung die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Zu Beginn der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten Bürger des Ortsteiles, durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteiles ein. Das Wählerverzeichnis des Ortsteiles wird von der Stadt Hirschberg am Wahlort ausgelegt.

Es können vorab Wahlvorschläge für die Mitglieder des Ortsteilrates eingereicht werden.

Liegen keine Wahlvorschläge vor, wird zum Vorschlag in den Bürgerversammlungen aufgerufen.

Es können nur solche Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, die Bürger des Ortsteiles sind.

Jeder Bürger des Ortsteiles ist vorschlagsberechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (4). Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und die Nachnamen, Vornamen und den Beruf der Vorgeschlagenen enthalten. Die Vorgeschlagenen müssen vor Beginn der Stimmenabgabe ihre Einwilligung erklären. Ist ein Vorgeschlagener nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.

Wurden weniger als doppelt so viel Bewerber vorgeschlagen, als Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, kann jeder Bürger auch andere wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen und damit wählen.

Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat 4 Stimmen. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.

Jeder Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel entsprechend der Eintragung im Wählerverzeichnis. Er begibt sich in die Wahlkabine, vergibt seine 4 Stimmen und faltet den Stimmzettel so, dass die Stimmenabgabe für andere Personen nicht zu erkennen ist. Der Wähler legt danach den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Gewählt sind die Bewerber bzw. gewählten Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los

Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben.

Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Hirschberg, (Datum Anzeiger September - 13.09.2024)

Patricia Duch

Stellv. Bürgermeisterin