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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil Gefell
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Gefell

Gemarkung:

Gefell

Flur:

6

Flurstück:

741

wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom:

08.09.2025 bis 10.10.2025

in den Räumen der:

Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Christian Kotthoff

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Beunten 13, 07922 Tanna

in der Zeit:

Dienstag

09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

nach telefonischer Terminvereinbarung unter 03663 - 402328 eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Christian Kotthoff, Beunten 13 in 07922 Tanna Widerspruch eingelegt werden.

Tanna, den 19.08.2025

Christian Kotthoff

Dipl.-Ing. und ÖbVI