Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 15
Anwesende Stimmberechtigte: 12
- öffentlicher Teil -
Beschluss Nr.: 001-2025
Der Stadtrat der Stadt Gefell stimmt dem Antrag zur Geschäftsordnung von Bürgermeister Marcel Zapf zu, TOP 5 zu streichen.
Beschluss Nr.: 002-2025
Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 10.12.2024 öffentl. Teil wird genehmigt.
Beschluss Nr.: 003-2025
„Der Stadtrat der Stadt Gefell nimmt die Jahresrechnung 2024 und den Erläuterungsbericht nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.
Die bei der Durchführung des Haushaltsplanes im Verlaufe des Haushaltsjahres 2024 in einzelnen Bereichen aufgetretenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und keine gesonderten Beschlüsse vorliegen, nachträglich gemäß § 58 Abs.1 ThürKO genehmigt.
Die Jahresrechnung ist gem. § 82 Abs.1 und 2 ThürKO durch das Rechnungsprüfungsamt des Saale-Orla-Kreises örtlich zu prüfen. Erst nach der Überprüfung kann die Entlastung des Bürgermeisters nach § 80 Abs. 3 Thür KO erfolgen.“
Beschluss Nr.: 004-2025
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt den Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Langgrün-Fallgatter“ lt. Anlage.
Beschluss Nr.: 005-2025
Abwägungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Langgrün-Fallgatter“ vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss.
Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in die Planung und die Begründung einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.
Beschluss Nr.: 006-2025
Satzungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt gem. § 19 ThürKO i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung „Langgrün-Fallgatter“ im Ortsteil Langgrün in der Fassung vom 3. Februar 2025. Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 21 ThürKO vorzulegen.
- nicht öffentlicher Teil -
Beschluss Nr.: 007-2025
Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 10.12.2024 nicht öffentl. Teil wird genehmigt.
Die Gründe für die Geheimhaltung sind für alle Tagesordnungspunkte weggefallen.
Beschluss Nr.: 008-2025
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, den Auftrag für den erweiterten Straßenbau im Ortsteil Dobareuth, an die Firma „WTU“ Untere Burg 7 in 08538 Weischlitz zu vergeben.