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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil Gefell
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Bekanntmachung Unanfechtbarkeit

Referat 27 - Bodenordnung

Zweigstelle Pößneck

Rosa-Luxemburg-Straße 7, 07381 Pößneck

- Sonderungsbehörde

nach § 10 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -

Bekanntmachung über die Feststellung der Unanfechtbarkeit des Sonderungsbescheids in einem Bodensonderungsverfahren

nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und unverbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 02215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

Sonderungsplan Nr. 1/2025

Bodensonderungsgebiet: Gemarkung Blintendorf,

Flur 2, Flurstück 45/18

Aktenzeichen: 55103824

In der Stadt Gefell, Gemarkung Blintendorf, Flur 2, Flurstück 45/18 ist ein Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz durchgeführt worden.

Betroffen ist der Anteil am ungetrennten Hofraum der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Blintendorf, Flur 2, Flurstück 45/18 (ehemalige Wartehalle).

Der Sonderungsbescheid vom 21. August 2025 ist am 24. September 2025 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Sonderungsbescheid festgelegten neuen Rechtszustand ersetzt.

Allgemeiner Hinweis:

Die Auflösung der „Ungetrennten Hofräume und Hausgärten (UH)“ erfolgte neben den klassischen Liegenschaftsvermessungen in den letzten 160 Jahren [bereits im § 4 Satz 2 der Preußischen Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 hieß es: „Sofern in den Steuerbüchern die Größe von Gebäuden, Hofräumen und Hausgärten, welche nicht zu einem Gutskomplex gehören, nicht angegeben ist, hat der Eigentümer bei dem Fortschreibungsbeamten die Vermessung und Vervollständigung der Grundsteuerbücher zu beantragen.“] sowohl nach einem vereinfachten Verfahren zur Auflösung von UH durch eine die Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008, in der jeweils geltenden Fassung und einem nachfolgenden Bodensonderungsverfahren nach dem Bodensonderungsgesetz.

Bereits in der öffentlichen Bekanntmachung vom 7. Februar 2025 zur Auflösung der UH in der Gemarkung Blintendorf wurden die Beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stellen gebeten, an dem Verfahren durch Anmeldung ihrer Rechte mitzuwirken. So dies geschehen ist, wurden die Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte in dem oben genannten Verfahren aktiv beteiligt. Für alle anderen Fälle wird deshalb vermutet, dass solche Ansprüche von Grundstückseigentümern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte nicht bzw. nicht mehr bestehen.

Pößneck, den 25. September 2025

Im Auftrag

gez. Tanja Zschech  — -S-

Referatsbereichsleiterin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite

des TLBG veröffentlicht und kann unter folgendem Link

erreicht werden:

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche