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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil Gefell
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Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 27 - Bodenordnung

Zweigstelle Pößneck

Rosa-Luxemburg-Straße 7, 07381 Pößneck

- Sonderungsbehörde

nach § 10 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -

Mitteilung

Verfahren „Bodensonderung Gefell - Teil D“ nach dem BoSoG

Aktenzeichen: 55102724

Sonderungsplan Nr.: 2/2025

Gemeinde:

Gefell

Gemarkung:

Gefell

Flur:

6

Flurstück:

423/10

Lage:

Mühlberg 12

In oben angeführtem Gebiet ist ein Bodensonderungsverfahren nach § 1 Abs.1 Nr.1 des Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, eingeleitet worden.

Das betroffene Gebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

Hierdurch sollen gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 BoSoG die Reichweite des unvermessenen Eigentums sowie unvermessener Nutzungsrechte bestimmt und im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesen werden. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.

Der Entwurf des Sonderungsplans sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen liegen

vom 13.10.2025 bis 14.11.2025

in den Räumen des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 07381 Pößneck

zur Einsicht aus.

Einsichtnahmen sind nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0361-574167200 möglich.

Alle Planbetroffenen können innerhalb des o.g. Zeitraums den Entwurf für den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Das gleiche gilt für die Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder Rechten an diesen Grundstücken.

Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbehörde unter der o.g. Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Pößneck, den 25. September 2025

Im Auftrag

gez. Tanja Zschech  — -S-

Referatsbereichsleiterin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite

des TLBG veröffentlicht und kann unter folgendem Link

erreicht werden:

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche