- öffentlicher Teil -
Beschluss-Nr. 86/13/2025
Genehmigung der Niederschrift (öffentl. Teil) der 12. Sitzung des Stadtrates vom 29.07.25
Beschluss-Nr. 87/13/2025
Beschluss über die Festlegung von Nutzungsentgelten für städtische Gemeinschaftsräume und Ausleihgebühren für städtisches Inventar
Der Stadtrat der Stadt Hirschberg beschließt in öffentlicher Sitzung die in der überarbeiteten Aufstellung für die Festlegung von Nutzungsentgelten für städtische Gemeinschaftsräume der Stadt Hirschberg und in den Ortsteilen und für städtisches Inventar ab 01.01.2026.
Beschluss-Nr. 88/13/2025
Beschlussfassung zur 6. Änderung der Hauptsatzung
Der Stadtrat der Stadt Hirschberg beschließt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277) und der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) den beigefügten Entwurf der 6. Änderungsatzung der Hauptsatzung der Stadt Hirschberg vom 09. Mai 2019.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss-Nr. 92/14/2025
Genehmigung der Niederschrift (öffentl. Teil) der 13. Sitzung des Stadtrates vom 26.08.25
Beschluss-Nr. 93/14/2025
Beschlussfassung für die Bildung einer neuen Einheitsgemeinde mit dem Namen,,Gefell-Hirschberg‘‘
Der Stadtrat der Stadt Hirschberg beschließt (nach vorangegangener Information der Einwohner durch eine Einwohnerversammlung am 15.05.2025 in der Stadt Hirschberg) in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2025
| a) | die Auflösung der Stadt Hirschberg sowie |
| b) | die Bildung einer neuen Gemeinde mit dem Namen Gefell-Hirschberg durch Zusammenschluss der Städte Gefell und Hirschberg und dem Führen der Bezeichnung „Stadt“ |
| und |
| c) | dass § 45 Abs. 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Wirksamwerden der Bestandsänderung für das Gebiet der aufgelösten Stadt Hirschberg nicht zur Anwendung kommen soll und stattdessen die gemäß der Hauptsatzung der aufgelösten Stadt Hirschberg bestehenden Ortsteile mit Ortsteilverfassung Göritz, Hirschberg, Sparnberg, Ullersreuth und Venzka einschließlich ihrer Ortsteilorgane in die neu gebildete Stadt Gefell-Hirschberg übergeleitet werden sollen. |
Beschluss-Nr. 94/14/2025
Beschlussfassung zur Rücknahme des Beschlusses zur Bildung einer neuen Einheitsgemeinde mit dem Namen „Gefell-Hirschberg‘‘ bei Ablehnung des Antrages auf Erlass der rückzahlbaren Bedarfszuweisungen und Überbrückungshilfen
Der Stadtrat der Stadt Hirschberg beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Antrag auf Bildung einer neuen Einheitsgemeinde mit dem Namen „Gefell-Hirschberg“ beim Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, sowie beim Thüringer Landtag zurückzunehmen, sofern die bis zum Fusionsdatum am 31.12.2026 gewährten Bedarfszuweisungen und Überbrückungshilfen nicht verbindlich in Zuschüsse ohne Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt werden.