Titel Logo
Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil Hirschberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil Hirschberg

5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127) hat der Stadtrat der Stadt Hirschberg in der öffentlichen Sitzung am 6. August 2024 die folgende

5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung vom 09.05.2019, zuletzt geändert am 05.12.2023, wird wie folgt geändert:

12 Entschädigungen wird wie folgt geändert:

Absatz (6) wird um einen Unterpunkt wie folgt ergänzt:

Ist der ehrenamtliche Bürgermeister verhindert, seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen, kann die unter § 12 Absatz 6 festgesetzte Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen 1. Beigeordneten monatlich für die Vertretung insgesamt bis zur Höhe des Grundgehaltes des ehrenamtlichen Bürgermeisters durch Beschluss des Stadtrates erhöht werden. Für jeden angefangenen Tag der Vertretung wird ein Dreißigstel der nach Satz 1 festgesetzten erhöhten Aufwandsentschädigung gewährt.

Artikel 2

Die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

Hirschberg, den 24.09.2024

Stadt Hirschberg — - Siegel -

gez. Patricia Duch

Stellv. Bürgermeisterin

"Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Hirschberg geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich."