Auf der Grundlage der §§ 55 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Stadtrat der Stadt Gefell in seiner Sitzung am 29.08.2025 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 4.249.735,00 € |
| und in den Ausgaben | 4.249.735,00 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 1.145.400,00 € |
| und in den Ausgaben | 1.145.400,00 € |
ab.
§ 2
Kreditermächtigungen
Kreditneuaufnahmen sind nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (A) | 320 v.H. |
| für Grundstücke und bauliche Anlagen (B) | 425 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 708.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Sonstige Festlegungen
Unerheblich im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt bis zu einer Höhe von 500,00 €.
§ 8
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Gefell, den 17.10.2025