Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 15
Anwesende Stimmberechtigte: 13
- öffentlicher Teil-
Beschluss Nr.: 012-2025
Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Stadtrat der Stadt Gefell bestätigt die vorliegende Tagesordnung.
Beschluss Nr.: 013-2025
Genehmigung des Beschlussprotokolls vom 13.05.2025 öffentlicher Teil
Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 13.05.2025 öffentl. Teil wird genehmigt.
Beschluss Nr.: 014-2025
Beschluss 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Gefell
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung in der als Anlage beigefügten Fassung.
Beschluss Nr.: 015-2025
Beschluss der Haushaltssatzung der Stadt Gefell für das Haushaltsjahr 2025
„Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt auf der Grundlage des § 57 Abs.1 der Thüringer Kommunalordnung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung."
Beschluss Nr.: 016-2025
Beschluss des Finanz- und Investitionsplanes der Stadt Gefell
für den Zeitraum 2025-2028
„Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt auf der Grundlage des § 62 ThürKO den Finanzplan mit zugehörigem Investitionsprogramm für die Jahre 2025-2028 in öffentlicher Sitzung."
Beschluss Nr.: 017-2025
Beschluss zur Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan
„Windenergie und Sicherung des Kulturerbes"
Der Stadtrat der Stadt Gefell beauftragt den Bürgermeister, im Namen der Stadt eine Stellungnahme zum Entwurf des „Sachlichen Teilplans Windenergie und Sicherung des Kulturerbes" der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen abzugeben.
In dieser Stellungnahme ist insbesondere zu fordern:
| 1. | Die Streichung der Vorranggebiete W29 und W50. |
| 2. | Die Nichtumsetzung der geplanten Erweiterung des Vorranggebietes W30. |
Die Ablehnung dieser Vorranggebiete wird durch die Stadt Gefell mit folgenden Aspekten begründet:
| • | Naturschutzrechtliche Gesichtspunkte: erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Arten, Eingriffe in sensible Biotope und Landschaftsschutzgebiete. |
| • | Ökologische Aspekte: dauerhafte Veränderung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung der Biodiversität sowie negativer Einfluss auf Boden- und Wasserhaushalt. |
| • | Ökonomische Gesichtspunkte: Gefährdung bestehender Wirtschaftszweige wie Tourismus, Land- und Forstwirtschaft, sowie mögliche Wertminderungen privater und kommunaler Immobilien. |
| • | Kulturelle Belange: Beeinträchtigungen ortsbildprägender Strukturen und des kulturellen Erbes der Stadt und ihrer Ortsteile. |
| • | Bauplanungsrechtliche Aspekte: Konflikte mit bestehenden Flächennutzungen, Entwicklungszielen der Stadt Gefell sowie möglichen künftigen Bauleitplanungen. |
Beschluss Nr.: 018-2025
Grundsatzbeschluss Windenergieanlagen
Der Stadtrat der Stadt Gefell spricht sich grundsätzlich gegen den Ausbau von Windenergieanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Vorranggebiet W29 Hirschberg, W30 Gefell/Gebersreuth und W50 Frössen/Saaldorf aus.
Beschluss Nr.: 019-2025
Grundsatzbeschluss Photovoltaik- Freiflächenanlagen
Der Stadtrat der Stadt Gefell spricht sich grundsätzlich gegen den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde aus.
- nicht öffentlicher Teil-
Beschluss Nr.: 020-2025
Genehmigung des Beschlussprotokolls vom 13.05.2025
nicht öffentl. Teil
Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 13.05.2025 nicht öffentl. Teil wird genehmigt. Die Gründe für die Geheimhaltung sind für alle Tagesordnungspunkte weggefallen.
Beschluss Nr.: 021-2025
Beschluss zur Übernahme des Standesamtes Gefell
durch die Stadt Saalburg-Ebersdorf zum 01.01.2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt die Auflösung des Standesamtes Gefell mit Wirkung zum 01.01.2026. Gleichzeitig beschließt der Stadtrat der Stadt Gefell, eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Saalburg-Ebersdorf und der Stadt Gefell zur Übernahme des Standesamtsbezirkes zum 01.01.2026 abzuschließen.
Beschluss Nr.: 022-2025
Aufhebung der Submission Kleinsportanlage Gefell
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, die Ausschreibung zur Sanierung der
Kleinsportanlage in Gefell aufzuheben.
Beschluss Nr.: 024-2025
Zuordnung eines Flurstücks zur Kreisstraße in Blintendorf
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, dass das Flurstück 45/25 der Gemarkung Blintendorf Bestandteil der Kreisstraße ist und somit auch dem Saale-Orla-Kreis im Grundbuch zugeordnet werden soll.
Beschluss Nr.: 025-2025
Zuordnung zur Ortsstraße Blintendorf
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, dass das Flurstück 351 der Gemarkung Blintendorf (132 m2) Bestandteil der Ortsstraße ist und somit auch der Stadt Gefell zugeordnet werden soll.