Öffentlicher Teil
Beschluss Nr.: 010-2024
Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 30.01.2024 öffentl. Teil wird genehmigt.
Beschluss Nr. 011-2024
Der Stadtrat der Stadt Gefell fasst gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Am Teich“ im Ortsteil Langgrün für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich der Satzung „Am Teich“.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Planverfahren zu führen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr.: 012-2024
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, sämtliche Beschlüsse, die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Gefell für den Ortsteil Langgrün“ gefasst wurden, aufzuheben. Das Aufstellungsverfahren wird eingestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen und das Landratsamt Saale-Orla-Kreis und das Thüringer Landesverwaltungsamt über die Beschlussfassung und die Einstellung des Verfahrens zu informieren.
Beschluss Nr.: 013-2024
Der Stadtrat der Stadt Gefell billigt den vorliegenden 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Langgrün-Fallgatter“ in der Gemeinde Langgrün nebst Begründung in der Fassung vom 19. Februar 2024. Der Stadtrat bestimmt die Unterlagen des 2. Entwurfes zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Nicht öffentlicher Teil
Beschluss Nr.: 014-2024
Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 30.01.2024 nicht öffentlicher Teil wird genehmigt.
Die Gründe für die Geheimhaltung sind für folgende Tagesordnungspunkte weggefallen:
Beschluss Nr.: 004-2024
Beschluss Nr.: 007-2024
Beschluss Nr.: 008-2024
Beschluss Nr.: 009-2024
Beschluss Nr.: 015-2024
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, den Auftrag an das Planungsbüro PROMA GmbH in Bad Berka zu vergeben.
Beschluss: 015a-2024
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, die Beratung über die Neufestsetzung der Pachtpreise für komm. Flächen in der Stadt Gefell an den Finanzausschuss zu verweisen.
Beschluss Nr.: 017-2024
Der Stadtrat der Stadt Gefell verkauft die Flurstücke 18/0, 19/0 und 20/0 (ehem. Hausnummer 25) in der Flur 1 der Gemarkung Blintendorf mit einer Größe von insgesamt 518 m² zum Preis von ……………….Euro an Jana und Andreas Schubert, wohnhaft Friedhofstr. 2 in 07926 Gefell.
Die Kosten der Eigentumsübertragung und der Vermessung trägt der Käufer.
Beschluss Nr.: 018-2024
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, den Zuschlag an die WTU, Untere Burg 7 in 08538 Weischlitz, zu vergeben.