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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil Gefell
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Achtung!

Wichtige Information an alle Grundstückseigentümer!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bereits durch Presse und Anschreiben des Finanzamtes bekannt ist, tritt am 01.01.2025 die neue Grundsteuerreform in Kraft.

Das bedeutet für alle Grundsteuerzahler, dass sie im Januar 2025 von der Stadt Gefell neue Grundsteuerbescheide zugeschickt bekommen.

Die Grundsteuer wird sich bei allen Steuerzahlern ändern. Deshalb bitten wir alle, die Daueraufträge bei Ihrer Hausbank abgeschlossen haben, diese nach dem 15.11.2024 vorerst zu kündigen. Wenn Sie Ihre neuen Grundsteuerbescheide vorliegen haben, können Sie bei Ihrer Hausbank einen neuen Dauerauftrag abschließen oder der Stadt Gefell ein Lastschriftmandat für die Abbuchung der Grundsteuer erteilen.

Bei all denen, die der Stadt Gefell bisher bereits ein Lastschriftmandat für die Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, läuft die Anpassung automatisch.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung der Stadt Gefell.

Reinhardt/Richter

Finanzen

Stadtverwaltung Gefell