Auf der Grundlage der §§ 55 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Stadtrat der Stadt Gefell in seiner Sitzung am 29.08.2025 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 4.249.735,00 € |
| und in den Ausgaben | 4.249.735,00 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 1.145.400,00 € |
| und in den Ausgaben | 1.145.400,00 € |
ab.
§ 2
Kreditermächtigungen
Kreditneuaufnahmen sind nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (A) | 320 v.H. |
| für Grundstücke und bauliche Anlagen (B) | 425 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 708.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Sonstige Festlegungen
Unerheblich im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt bis zu einer Höhe von 500,00 €.
§ 8
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.08.2025 die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2025 beschlossen.
Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zur öffentlichen Bekanntmachung wurde am 16.09.2025 erteilt.
Zur Erlangung der Rechtswirksamkeit wird die Haushaltssatzung gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO hiermit bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 05.12.2025 - 02.01.2026 während der allgemeinen Sprechzeiten in der Finanzabteilung der Stadt Gefell zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 laut § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO jederzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.