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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil Hirschberg
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Das Fundbüro informiert:

Auszug aus der Liste der Fundgegenstände

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980, 981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte in der Stadtverwaltung Hirschberg, Marktstraße 2 geltend zu machen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch im Fundbüro unter:

036644 430-10