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Der Stadtrat der Stadt Hirschberg hat in seiner Sitzung am 25.10.2022. mit Beschuss-Nr. 149/21/2022, die Ergänzungssatzung „Jägerstraße" in der Fassung vom 13.10.2022. als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung „Jägerstraße" der Stadt Hirschberg in Kraft.
Der Satzungsbereich ist im nachfolgenden Planausschnitt gekennzeichnet.
Jedermann kann die Satzung während der nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten sowie nach Vereinbarung in der Stadtverwaltung Hirschberg, Abteilung Bauverwaltung. Markstraße 2, 07927 Hirschberg einsehen:
| Montag | 7:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 7:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 7:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 7:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr |
| Freitag | 7:30 - 12.30 Uhr |
Über den Inhalt der Ergänzungssatzung „Jägerstraße" wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Ergänzungssatzung „Jägerstraße" wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfasenden Erklärung nach § 10a Abs.1 BauGB abgesehen.
Hinweise:
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, |
| wenn Sie nicht innerhalb von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. | |
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird darauf hingewiesen, dass, sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen sein, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Stadt Hirschberg, 21.02.2023
gez. Rüdiger Wohl
Bürgermeister Stadt Hirschberg — Siegel