Der Stadtrat der Stadt Hirschberg hat in seiner Sitzung am 07. Januar 2025 den Bebauungsplan Sondergebiet „Wohnmobil-Stellplätze am Grünen Band“ bestätigt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Multifunktionsfläche sowie Schaffung von Wohnmobil-Stellplätzen samt Servicegebäude mit öffentlicher WC-Anlage geschaffen werden.
Das Verfahren zum Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1, Nr. 1 BauGB durchgeführt, so dass sowohl auf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB als auch auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht verzichtet wird.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet „Wohnmobil-Stellplatz am Grünen Band“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, stehen in der Zeit vom
17. Februar 2025 bis einschließlich zum 21. März 2025
über die Internetportale der Stadt (www.stadt-hirschberg-saale.de) sowie das Landschaftsarchiteturbüro Susanne Augsten (www.susanneaugsten.de) zur Einsichtnahme bereit.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst den in der Anlage gekennzeichneten Bereich (s. Anlage zur Bekanntmachung).
Ergänzend liegen die Bebauungsplan-Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Stadt Hirschberg, Marktstraße 2, 07927 Hirschberg/Saale, Räume der Bauverwaltung, während nachfolgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus:
| Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Planunterlagen schriftlich, elektronisch oder während der o.g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: bauverwaltung@stadt-hirschberg-saale.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hirschberg, 20.01.2025
Patricia Duch
Stellv. Bürgermeisterin der Stadt Hirschberg