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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil Hirschberg
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hirschberg

Der Stadtrat der Stadt Hirschberg hat in seiner 6. Sitzung am 03.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

- öffentlicher Teil -

Beschluss-Nr. 34/6/2024

Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) der 4. Sitzung des Stadtrates vom 04.11.2024

Beschluss-Nr. 35/6/2024

Bestellung des Wahlleiters der Stadt Hirschberg für die am 23.02.2025 stattfindenden Neuwahlen des ehrenamtlichen Bürgermeisters

Der Stadtrat der Stadt Hirschberg beruft Herrn Alexander Stahlbusch zum Wahlleiter der Stadt Hirschberg für die am 23.02.2025 stattfindenden Wahlen. Als stellvertretende Wahlleiterin wird Frau Katrin Meißner bestellt.

Beschluss-Nr. 36/6/2024

Beschlussfassung Hebesatzsatzung 2025

Der Stadtrat der Stadt Hirschberg beschließt in öffentlicher Sitzung die Hebesatzsatzung der Stadt Hirschberg der Grundsteuern und der Gewerbesteuer ab dem 01. Januar 2025.

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A:

302 %

Grundsteuer B:

404 %

Gewerbesteuer:

383 %

Der Stadtrat der Stadt Hirschberg hat in seiner 7. Sitzung am 07.01.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

- öffentlicher Teil -

Beschluss-Nr. 41/7/2025

Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) der 5. Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2024

Beschluss-Nr. 42/7/2025

Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) der 6. Sitzung des Stadtrates vom 03.12.2024

Beschluss-Nr. 43/7/2025

Beschlussfassung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Wohnmobil-Stellplatz am Grünen Band“ der Stadt Hirschberg

Der Stadtrat der Stadt Hirschberg billigt die Unterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet "Wohnmobil-Stellplatz am Grünen Band“ mit der Begründung in der Fassung vom 12.November 2024.

Er beschließt die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Beschluss-Nr. 44/7/2025

Beschlussfassung zum Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Hirschberg

Der Stadtrat der Stadt Hirschberg beschließt den vorliegenden Lärmaktionsplan 4. Stufe (2024) der Stadt Hirschberg für die nächsten 5 Jahre. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen nach § 47 d Abs. 3 BImSchG zu unterrichten.