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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil Gefell
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Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 27 - Bodenordnung

Zweigstelle Pößneck

Rosa-Luxemburg-Straße 7

07381 Pößneck

- Sonderungsbehörde nach § 10

Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -

Bekanntmachung

über die Einleitung eines Bodensonderungsverfahrens nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,02215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

In der Gemeinde “Gemeinde, Gemarkung Blintendorf, Flur 2, Flurstück 45/18 wird ein Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz von Amts wegen eingeleitet.

Das Verfahrensgebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet und trägt die Bezeichnung

„Bodensonderung Blintendorf“

sowie das Aktenzeichen: 55103824.

Betroffen ist der Anteil an den ungetrennten Hofräumen der öffentlichen Verkehrsflächen der Gemarkung Blintendorf.

Hierdurch sollen gemäß §1 Satz 1 Nr.1 BoSoG die Reichweite des unvermessenen Eigentums sowie unvermessener Nutzungsrechte bestimmt und im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesen werden. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.

Bodensonderungsbehörde ist das

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG),

Referat Bodenordnung - Zweigstelle Pößneck,

Rosa-Luxemburg-Straße 7,

07381 Pößneck.

Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche Arbeiten im Sinne des BoSoG durchführen, sind gemäß § 24 Abs.1 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils gültigen Fassung berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten um nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche Arbeiten durchzuführen.

Mitwirkung und Anmelden von Rechten

Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stellen werden aufgefordert, an dem Verfahren mitzuwirken.

Vorhandene Karten, Pläne und sonstige Unterlagen die zur Klärung der Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind der Bodensonderungsbehörde bis zum 31. März 2025 vorzulegen.

Der Termin zur Anhörung und Information über die Ziele, den Zweck und den Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten rechtzeitig bekannt gemacht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen in der Zweigstelle Pößneck Rosa-Luxemburg-Straße 7, 07381 Pößneck und auch telefonisch unter der Rufnummer 0361-574167200 zur Verfügung.

Pößneck, den 27. Januar 2025

Im Auftrag

Tanja Zschech, OVRin

Referatsbereichsleiterin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite des TLBG veröffentlicht und kann unter folgendem Link erreicht werden:

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche