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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil Gefell
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Gefell

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 15

Anwesende Stimmberechtigte: 12

- Öffentlicher Teil-

Beschluss Nr.: 032-2025

Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 14.10.2025 öffentl. Teil wird genehmigt.

Beschluss Nr.: 033-2025

Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2025 dem als Anlage beigefügten Entwurf (Stand: 21.10.2025) des Vertrags über den Zusammenschluss der Städte Gefell und Hirschberg zu der neuen Stadt „Gefell-Hirschberg" in vollem Wortlaut zuzustimmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsunterzeichnung vorzunehmen.

Kein Mitglied des Stadtrats war aufgrund von § 38 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss Nr.: 034-2025

Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt die Neufassung der Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gefell. Gleichzeitig wird die Satzung vom 21.01.2010 aufgehoben.

Beschluss Nr.: 035-2025

Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt die 11. Fortschreibung zum HSK vom 24.04.2014.

- Nicht öffentlicher Teil -

Beschluss Nr.: 036-2025

Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 14.10.2025 nicht öffentl. Teil wird genehmigt. Die Gründe für die Geheimhaltung sind für alle Tagesordnungspunkte weggefallen.

Beschluss Nr.: 037-2025

Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, den Zuschlag für die Sanierung der Kleinsportanlage in Gefell an die Firma SK - Sport- und Freianlagenbau GmbH, Oberndorfer Weg 4 in 07629 Hermsdorf, zu vergeben.

Beschluss Nr.: 038-2025

Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt den Verkauf des Flurstückes 132 in der Flur 7 der Gemarkung Dobareuth mit einer Größe von 1001 m2 zum Preis von ... €/m2 an Jana Reinhardt und Paul Schulze, wohnhaft Dobareuth 77 in 07926 Gefell.

Die Kosten der Eigentumsübertragung trägt der Käufer.

Beschluss Nr.: 040-2025

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Baumsatzung vorzulegen, bei der berücksichtigt wird, dass der Bauausschuss über jede Baumfällung entscheidet.

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.