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Hirschberger Anzeiger
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Information der Friedhofsverwaltung der Stadt Hirschberg

Auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg vom 08.12.2020, § 19 Absatz 4 sind Blumen, Gebinde oder sonstiger Grabschmuck auf dem dafür vorgesehenen Teil vor den Reihenwiesengrabanlagen abzulegen. Hierzu zählen auch Dekoartikel jeglicher Art wie z. Bsp. Grablichter, kleine Steinengel und Steinherzen.

Die Stadt Hirschberg ist berechtigt, abgelegte Blumen und andere Gegenstände nach eigenem Ermessen abzuräumen.

Da ein Betreten der Reihenwiesengrabanlagen nicht erwünscht ist, werden die noch auf der Grabanlage befindlichen Gegenstände bis zum 30.04.2023 abgeräumt. Zukünftig wird die Stadt Hirschberg hierzu regelmäßige Kontrollen durchführen und bei Zuwiderhandlungen die Abräumung der Reihenwiesengrabanlagen vornehmen.

Durch das unerlaubte Betreten der Reihenwiesengrabanlagen entstehen zusätzliche Kosten. Verrutschte Grabplatten müssen gerichtet, Unebenheiten im Kiesbett ausgeglichen werden und die Reinhaltung der Grabanlage wird zusätzlich erschwert.

Bitte wahren Sie die Pietät gegenüber der Totenruhe und beachten Sie die Hinweisschilder.

Die Friedhofsverwaltung