Aufgrund des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277, 278), erlässt die Stadt Hirschberg folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.968.864,00 € |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.218.903,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Es gelten die folgenden Steuersätze (Hebesätze):
| • | Grundsteuer | |
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| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 302 v.H. |
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| für die Grundstücke (B) | 404 v.H. |
| • | Gewerbesteuer | 383 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Hirschberg, den 30.03.2023
Rüdiger Wohl
Bürgermeister — Siegel
Bekanntmachungsvermerk
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Hirschberg (Erscheinungsdatum 14.04.2023) bekannt gemacht. Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Hirschberg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Stadt Hirschberg für das Haushaltsjahr 2023 vom 02.05.2023 bis zum 16.05.2023 in der Stadtverwaltung Hirschberg, Kämmerei Zimmer 003, Marktstraße 2, 07927 Hirschberg während der Dienstzeiten
| Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr |
| Freitag | 07.30 bis 12.30 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung gehalten.
Hirschberg, den 30.03.2023
Rüdiger Wohl
Bürgermeister — Siegel