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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil Hirschberg
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Amtlicher Teil Hirschberg

Der Wahlausschuss der Stadt Hirschberg hat am 24.02.2025 in seiner Sitzung folgende Wahlergebnisse zur Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters* vom 23.02.2025 bestätigt.

Bürgermeisterwahl der Stadt Hirschberg

Hirschberg, Stadt gesamt

Wahlberechtigte

1733

Wähler

1238

Wahlbeteiligung

71,4 %

Ungültige Stimmabgaben

287

Gültige Stimmabgaben

951

 — 

Hirschberg, Stadt 0001 Stadt Hirschberg

Wahlberechtigte

1254

Wähler

745

Wahlbeteiligung

59,4 %

Ungültige Stimmabgaben

212

Gültige Stimmabgaben

533

 — 

Hirschberg, Stadt 0002 Göritz

Wahlberechtigte

203

Wähler

107

Wahlbeteiligung

52,7 %

Ungültige Stimmabgaben

27

Gültige Stimmabgaben

80

 — 

Hirschberg, Stadt 0003 Ullersreuth

Wahlberechtigte

83

Wähler

71

Wahlbeteiligung

85,5 %

Ungültige Stimmabgaben

7

Gültige Stimmabgaben

64

 — 

Hirschberg, Stadt 0004 Sparnberg

Wahlberechtigte

112

Wähler

67

Wahlbeteiligung

59,8 %

Ungültige Stimmabgaben

18

Gültige Stimmabgaben

49

 — 

Hirschberg, Stadt 0005 Venzka

Wahlberechtigte

81

Wähler

56

Wahlbeteiligung

69,1 %

Ungültige Stimmabgaben

14

Gültige Stimmabgaben

42

 — 

Hirschberg, Stadt 9006 Briefwahl Hirschberg

Wähler

192

Ungültige Stimmabgaben

9

Gültige Stimmabgaben

183

 — 

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber*:

Duch, Patricia

Sie ist zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Hirschberg gewählt.

Hinweise zur Wahlbekanntmachung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saale-Orla-Kreis, FD-Rechtsaufsichtsbehörde, Oschitzer Str. 4, 07907 Schleiz wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

A. Stahlbusch

Wahlleiter

Dank an die Wahlhelfer

Ich möchte mich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ganz herzlich bedanken, die bei der Durchführung sowie der Auswertung der Wahl am 23.02.2025 in der Stadt Hirschberg aktiv mitgewirkt haben.

A. Stahlbusch

Wahlleiter

*Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.