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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil Gefell
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in der Stadt Gefell am 26. Mai 2024 gem. § 18 ThürKWG

Der Wahlausschuss der Stadt Gefell hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassungen der Stadt Gefell

Blintendorf, Dobareuth, Frössen, Gebersreuth, Göttengrün als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:

In den Ortsteilen, in denen jeweils nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen wurde (Blintendorf, Dobareuth, Frössen, Gebersreuth und Göttengrün), findet Mehrheitswahl statt. Der Wähler kann dort den vorgedruckten Wahlvorschlag ankreuzen oder diesen streichen und stattdessen in das freie Feld auf dem Stimmzettel eine andere wählbare Person mit Nachname, Vorname und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich eintragen.

Für den Ortsteil Langgrün ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler vergibt hier seine Stimme dadurch, dass er auf dem Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachname, Vorname und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.

Gefell, den 03.05.2024

Christian Werndl

Wahlleiter