Bebauungsplan Stadt Hirschberg
Sondergebiet „Wohnmobil-Stellplatz am Grünen Band"
Der Stadtrat der Stadt Hirschberg hat in seiner Sitzung am 07. Januar 2025 den Bebauungsplan Sondergebiet „Wohnmobil-Stellplätze am Grünen Band" bestätigt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Multifunktionsfläche sowie Schaffung von Wohnmobil-Stellplätzen samt Servicegebäude mit öffentlicher WC-Anlage geschaffen werden.
Das Verfahren zum Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gern. § 13a Abs. 1, Nr. 1 BauGB durchgeführt, so dass sowohl auf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gern. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB als auch auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht verzichtet wird.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan Sondergebiet „Wohnmobil-Stellplatz am Grünen Band", bestehend aus Planzeichnung und Begründung, stehen erneut in der Zeit vom
22. April 2025 bis einschließlich zum 22. Mai 2025
über die Internetportale der Stadt (www.stadt-hirschberg-saale.de) sowie das Landschaftsarchitekturbüro Susanne Augsten (www.susanneaugsten.de) zur Einsichtnahme bereit.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst den in der Anlage gekennzeichneten Bereich (s. Anlage zur Bekanntmachung).
Ergänzend liegen die Bebauungsplan-Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Stadt Hirschberg, Marktstraße 2, 07927 Hirschberg/Saale, Räume der Bauverwaltung, während nachfolgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus:
| Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Planunterlagen schriftlich, elektronisch oder während der o.g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: bauverwaltung@stadt-hirschberg-saale.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hirschberg, 01.04.2025
Patricia Duch
Bürgermeisterin der Stadt Hirschberg
Der ca. 0,77 ha große Planbereich ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan dargestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke-Nr. 98/3, 98/6, 98/7, 119/2, 121, 122, 123/1 und 132/1 in der Flur 2 der Gemarkung Hirschberg.