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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil Hirschberg
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Bekanntmachung der Bürgerversammlung

für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteile Hirschberg in der Stadt Hirschberg

Die Bürgerversammlungen für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteiles Hirschberg in der Stadt Hirschberg findet

am Freitag, den 05. Juni 2026

um 19.00 Uhr

im Kulturhaus Hirschberg - Foyer, Gerberstraße 17

statt.

Es werden 8 Mitglieder für den Ortsteilrat des Ortsteiles Hirschberg in der Stadt Hirschberg gewählt.

Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder erfolgt in einer Bürgerversammlung, die von der Bürgermeisterin geleitet wird. Sie kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten der Gemeinde beauftragen. Die Bürgerversammlung wird durch die Bürgermeisterin spätestens zwei Wochen vor der Bürgerversammlung einberufen in dem Ort, Zeit und Tagesordnung (Wahl der Ortsteilratsmitglieder) der Bürgerversammlung sowie die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge im Amts- und Mitteilungsblatt rechtzeitig bekannt gemacht wird.

Jeder Wahlberechtigte (entspr. ThürKWG und ThürKWO in der jeweils gültigen Fassung) erhält eine Einladung/Wahlbenachrichtigung zur Bürgerversammlung mit Ort und Wahlzeitpunkt für die jeweilige Ortsteilratsmitgliederwahl. Diese Benachrichtigung enthält die Aufforderung die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Zu Beginn der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten Bürger des Ortsteiles Hirschberg, durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis ein. Das Wählerverzeichnis des Ortsteiles wird von der Stadt Hirschberg am Wahltag und -ort ausgelegt.

Es können vorab Wahlvorschläge für die Mitglieder des Ortsteilrates eingereicht werden.

Liegen keine Wahlvorschläge vor, wird zum Vorschlag in den Bürgerversammlungen aufgerufen.

Es können nur solche Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, die Bürger des Ortsteiles Hirschberg sind.

Jeder Bürger des Ortsteiles Hirschberg ist vorschlagsberechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (8). Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und die Nachnamen, Vornamen und den Beruf der Vorgeschlagenen enthalten. Die Vorgeschlagenen müssen vor Beginn der Stimmenabgabe ihre Einwilligung erklären. Ist ein Vorgeschlagener nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.

Wurden weniger als doppelt so viel Bewerber vorgeschlagen, als Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, kann jeder Bürger auch andere wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen und damit wählen.

Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat 8 Stimmen. Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.

Jeder Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel entsprechend der Eintragung im Wählerverzeichnis. Er begibt sich in die Wahlkabine, vergibt seine 8 Stimmen und faltet den Stimmzettel so, dass die Stimmenabgaben für andere Personen nicht zu erkennen sind. Der Wähler legt danach den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Gewählt sind die Bewerber bzw. gewählten Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Eine Briefwahl ist nicht möglich.

Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben.

Status- und Funktionsbezeichnung gelten jeweils in männlicher, weiblicher diverser Form.

Hirschberg, 08.05.2026

Patricia Duch

Bürgermeisterin