Die Stadt Hirschberg widmet gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl.- S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 489) folgende Flurstück als öffentliche Fläche:
Gehweg entlang der Ortsverbindungsstraße Hirschberg-Ullersreuth - in der Gemarkung Ullersreuth, Flur 1, Flurstücke 50/10, 50/8 und 50/12 wurde ein Gehweg entlang der Ortsverbindungsstraße Hirschberg - Ullersreuth durch die Stadt Hirschberg angelegt und wird bereits als solches genutzt. Diese Flurstücke erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Fläche und wird in die Straßenbaulast der Stadt Hirschberg eingeordnet. Es werden keine Widmungsbeschränkungen festgelegt.
Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg als bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt kann gegen diese Verfügung innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hirschberg, Marktstraße 2 in 07927 Hirschberg, Abteilung Liegenschaften Widerspruch erhoben werden. Diese Verfügung kann dort auch mit ihrer Begründung einschließlich den entsprechenden Kartenmaterial während den Dienstzeiten eingesehen werden.
Hirschberg, 10.05.2024
Rüdiger Wohl
Bürgermeister