Verantwortungslose Menschen kümmern sich nicht um ihre Katze(n) oder setzen sie aus, was eine strafrechtliche Handlung ist. Die Folge: Verwilderte Katzen, die sich unkontrolliert fortpflanzen und teilweise unter erbärmlichen, tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen müssen. Hunger, Infektionskrankheiten und massiver Parasitenbefall gehören zum traurigen Alltag freilebender Katzen, die bei vielen Menschen Mitleid erwecken und den Wunsch zu helfen.
Auf der anderen Seite gibt es Bürger, die sich belästigt fühlen und solche, die auf grausame Art Tiere verletzen oder töten.
Helfen, aber richtig!
Füttern ist zwar oft gut gemeint, allein aber keine Hilfe, sondern ein Wegbereiter für noch mehr Elend. Immer mehr Tiere werden dadurch angelockt, die sich aufgrund "guter Fütterung" noch besser fortpflanzen können. Die Population steigt an, Territiorialaggressionen, die zu Verletzungen und Übertragung von Krankheiten führen sind die Folge. Der Stress untereinander wächst, was zur Schwächung des Immunsystems und neuen Krankheiten führt.
Sinnvolle Hilfe hat zum Ziel, die Population von Katzen, die keinen Besitzer zugeordnet werden können, möglichst überschaubar zu halten.
Füttern, ohne die Katzen kastrieren zu lassen ist tierschutzwidrig!
Da es sich meist um verwilderte und menschenscheue Katzen handelt, müssen diese mit speziellen Fallen eingefangen werden. Solche Aktionen müssen gut geplant werden und funktioniert nur in Zusammenarbeit von engagierten Bürgern, Tierschutzvereinen und Behörden und auch Tierärzten. Die Fallen müssen regelmäßig kontrolliert werden, damit die Tiere schnellstmöglich zur Kastration in eine Tierarztpraxis gelangen und nach dem Ausschlafen wieder in gewohnter Umgebung in die Freiheit entlassen werden können. Eine Kennzeichnung der kastrierten Katzen ist zu empfehlen.
Wieder aussetzen- oder im Tierheim einsperren?
Die Tiere sind in den meisten Fällen wild und lassen sich nicht zähmen. Sie sind nicht an den Menschen gewöhnt und kennen keine Bewegungseinschränkung. Eine Haltung im Tierheim bedeutet großes Leid für die Katzen und nicht selten sterben sie an den Folgen von Stress. Selbst wild geborene Katzenwelpen gewöhnen sich nur sehr schwer oder gar nicht an Menschenhand. Sie sollten lieber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und rechtzeitig kastriert werden.
Sie bemerken eine Katze in Ihrem Garten - Was tun?
Bitte nicht füttern! Auch gut versorgte Hauskatzen haben Freigang und unterschiedlich große Reviere für ihre Streifzüge. Füttern Sie eine solche Katze, würde sie immer wieder kommen oder gar nicht mehr weggehen. Außerdem lockt die Futterquelle weitere ungebetene Gäste an und schon hätten Sie ein Problem!
Sie haben eine Katze schon häufiger gesehen und sie lässt sich anfassen. Vielleicht ist sie entlaufen und es handelt sich um ein Fundtier, dass sie bei den zuständigen Ordnungsbehörden / Fundbüro / Tierheim melden können. Ist das Tier in einem Haustierregister mittels Chip oder Tätowierung eingetragen, findet sich schnell der Besitzer. Bis dahin steht es unter der Obhut der Behörde.
Übrigens... Menschen, die regelmäßig fremde Katzen füttern, werden zu Tierhaltern mit allen Verpflichtungen, die das Tierschutzgesetz vorschreibt. Sie sind zuständig für die artgemäße Pflege, Ernährung und verhaltensgerechte Unterbringung, ebenso für die Kontrolle der Fortpflanzung.
Ausufernde Population(en) verwilderter Hauskatzen
Auf dieses Problem hat der Gesetzgeber auf Bundesebene reagiert und mit dem § 13b Tierschutzgesetz den Landesregierungen die Ermächtigung erteilt, Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten zu erlassen. Speziell in Thüringen wurde vom Land diese Ermächtigung auf die jeweiligen Landkreise (hier: Saale-Orla-Kreis) und kreisfreien Städte übertragen. Erforderlich wird eine solche Verordnung für ein bestimmtes Gebiet, sobald an den freilaufenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind. Diese Rechtsverordnung richtet sich dann an alle Katzenhalter in dem benannten Gebiet. Die Katzenhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre eigenen Katzen keinen freien, unkontrollierten Auslauf haben, solange die Tiere fortpflanzungsfähig sind. Das bedeutet, dass jede Katze, der Auslauf gewährt werden soll, zu kastrieren/sterilisieren ist.
Noch ein paar Tipps... für alle Katzenbesitzer und solche, die es werden möchten:
Wenn Sie ein Kätzchen anschaffen, übernehmen Sie für etwa 15-18 Jahre die Verantwortung für Ernährung, artgerechte Haltung und Gesundheitsvorsorge (Impfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenprophylaxe, Kastration) für diese Lebewesen. Denken Sie an zusätzliche Kosten, wenn das Tier krank wird und auch an eine Urlaubsbetreuung. Bieten Sie Ihrer Katze Futter nicht draußen an, damit andere Tiere nicht angelockt werden. Zu empfehlen sind Katzenklappen, die mit Magnetvorrichtung oder Transponderchip funktionieren. So gelangt nur die eigene Katze ins Haus.
Lassen Sie Ihre Katze kastrieren, es gibt genügend Katzen in den Tierheimen und bei den Tierschutzvereinen.
Stadt Hirschberg / Ordnungswesen