Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vorn 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. 5. 127) hat der Stadtrat der Stadt Hirschberg in der Sitzung am 13.06.2023 die folgende
3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung vom 09.05.2019, zuletzt geändert am 05.09.2022 wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. (1) S. 1 wird wie folgt geändert:
Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Hirschberg erfolgt durch
Veröffentlichung im Amtsblatt "Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell & Hirschberg".
Artikel 2
Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hirschberg, den 03.07.2023
"Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Hirschberg geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Grunde geltend zu machen Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich."