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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil Hirschberg
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Haushaltssatzung der Stadtverwaltung Hirschberg für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadtverwaltung Hirschberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

7.976.082 EUR

und Ausgaben mit

7.976.082 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

4.499.346 EUR

und Ausgaben mit

4.499.346 EUR

ab.

§ 2

Es werden Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 557.252 EUR veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

302 v.H.

 

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

404 v.H.

2.

Gewerbesteuer

383 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

500.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Hirschberg, den 02.07.2026

Patricia Duch

Bürgermeisterin

Bekanntmachungsvermerk

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Hirschberg (Erscheinungsdatum 10.07.2026) bekannt gemacht. Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Hirschberg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Stadt Hirschberg für das Haushaltsjahr 2026 vom 13.07.2026 bis zum 27.07.2026 in der Stadtverwaltung Hirschberg, Kämmerei Zimmer 003, Marktstraße 2, 07927 Hirschberg während der Dienstzeiten

Montag

07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

Dienstag

07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

Donnerstag

07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

Freitag

07.30 bis 12.30 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung gehalten.

Hirschberg, den 02.07.2026

Patricia Duch

Bürgermeisterin Siegel