Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadtverwaltung Hirschberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 7.976.082 EUR |
| und Ausgaben mit | 7.976.082 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 4.499.346 EUR |
| und Ausgaben mit | 4.499.346 EUR |
ab.
§ 2
Es werden Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 557.252 EUR veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
|
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 302 v.H. |
|
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 404 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 383 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
500.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Hirschberg, den 02.07.2026
Patricia Duch
Bürgermeisterin
Bekanntmachungsvermerk
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Hirschberg (Erscheinungsdatum 10.07.2026) bekannt gemacht. Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Hirschberg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Stadt Hirschberg für das Haushaltsjahr 2026 vom 13.07.2026 bis zum 27.07.2026 in der Stadtverwaltung Hirschberg, Kämmerei Zimmer 003, Marktstraße 2, 07927 Hirschberg während der Dienstzeiten
| Montag | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr |
| Dienstag | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr |
| Freitag | 07.30 bis 12.30 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung gehalten.
Hirschberg, den 02.07.2026
Patricia Duch
Bürgermeisterin Siegel