Ein Abdruck dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung mit Gründen sowie die Überleitungsbestimmungen, die den tatsächlichen Übergang von Besitz und Nutzung regeln, liegen zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Stadt Gefell, Bauamt, Markt 11, 07926 Gefell zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.