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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil Gefell
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Mitteilung

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 27 - Bodenordnung

Zweigstelle Pößneck

Rosa-Luxemburg-Straße 7

07381 Pößneck

-Sonderungsbehörde nach § 10 Bodensonderungsgesetz (BoSoG)-

Verfahren „Bodensonderung Blintendorf“ nach dem BoSoG

Aktenzeichen: 55103824

Sonderungsplan Nr.: 1/2025

Gemeinde:

Gefell

Gemarkung:

Blintendorf

Flur:

2

Flurstück:

45/18

Lage:

Blintendorf (ehemalige Wartehalle)

In oben angeführtem Gebiet ist ein Bodensonderungsverfahren nach § 1 Abs.1 Nr.1 des Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, eingeleitet worden. Das betroffene Gebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

Hierdurch sollen gemäß § 1 Satz 1 Nr.1 BoSoG die Reichweite des unvermessenen Eigentums sowie unvermessener Nutzungsrechte bestimmt und im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesen werden. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.

Der Entwurf des Sonderungsplans sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen liegen

vom 14.07.2025 bis 15.08.2025

in den Räumen des

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Rosa-Luxemburg-Str. 7, 07381 Pößneck

zur Einsicht aus. Einsichtnahmen sind nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0361-574167200 möglich.

Alle Planbetroffenen können innerhalb des o.g. Zeitraums den Entwurf für den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Das gleiche gilt für die Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder Rechten an diesen Grundstücken.

Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbehörde unter der o.g. Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Pößneck, den 10. Juni 2025

Im Auftrag

Tanja Zschech, OVRin  — -S-

Referatsbereichsleiterin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite des TLBG veröffentlicht und kann unter folgendem Link erreicht werden: https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche