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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil Hirschberg
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31.12.2026 - Das Datum für den Neuanfang

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 14. und 15. Mai 2025 fanden in Gefell und Hirschberg, mit einer Beteiligung von je ca. 100 Personen, die Bürgerversammlungen zur geplanten Fusion dieser beiden Städte statt. Wir möchten diesen Artikel nutzen, um den Inhalt der Versammlungen nochmals zusammenzufassen und Fragen zu beantworten, die sich seitens der Bürgerinnen und Bürger ergaben.

Die Grundlage der Fusion. Warum jetzt?

Die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sieht vor, dass Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern sich einer größeren Verwaltungseinheit anschließen oder sich zusammenschließen sollen (Fusion), um die kommunale Verwaltung effizienter und zukunftsfähig zu gestalten. Das Land Thüringen verfolgt dabei das Ziel, eine leistungsfähigere und finanziell stabilere kommunale Struktur zu schaffen. Die Fusion soll nicht nur die Verwaltung vereinfachen, sondern auch Synergieeffekte schaffen, die langfristig zu Einsparungen beider Städte führen. In diesem Zusammenhang führte Frau Luckhardt von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis aus, dass die Fusion eines sog. Gemeindeneugliederungsgesetzes (ThürGNGG) bedarf, dass am 31.12.2026 in Kraft treten würde. Sie erläuterte konkret das Gesetzesverfahren, in dessen Verlauf auch eine gesetzliche Anhörung der von der Fusion betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erfolgen würde.

Die Fusion bietet neue Chancen für die Zukunft unserer Region, weil die Gemeinden aktuell im Rahmen der Freiwilligkeit noch in der Lage sind, sich den,,Partner‘‘ selbst zu wählen und auch den Inhalt eines entsprechenden Vertrags gemeinsam auszugestalten. Gemäß § 46 (3) ThürKO ist der Gesetzgeber aber berechtigt, jederzeit eine Zuordnung festzulegen, was dann wenig Verhandlungsspielräume bedeuten dürfte.

Wie war der bisherige Werdegang?

Aus den vorgenannten Gründen wurden im vergangenen Jahr Regionalausschüsse aus den Stadträten beider Kommunen gebildet. Dieses Gremium traf sich regelmäßig und diskutierte offen alle Themen und Fragen rund um die Zukunft unserer beiden Städte. Dabei stand besonders die Form einer neuen Gemeinde mit ihren Zuständigkeiten und Berechtigungen im Vordergrund. Nach einigen Gesprächen und auch Beratungen durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis wurde das Modell der,,Einheitsgemeinde‘‘ gewählt. Dies ermöglicht es, die Ortsteile mit ihren Ortsteilbürgermeistern und Ortsteilräten weiterhin zu erhalten. Außerdem werden ein neuer Stadtrat und ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt.

Der Regionalausschuss diskutierte auch diese Frage zum zukünftigen Stadtnamen. Letztendlich konnte man sich auf den Namen,,Gefell-Hirschberg‘‘ mit Amtssitz in Hirschberg einigen. Auch die Änderung weniger doppelter Straßennamen beider Städte wird erforderlich werden. Die Ortsteilnamen bleiben stattdessen unverändert.

Wie ist der aktuelle Schuldenstand?

Ein Thema, dass besonders bei der Hirschberger Bürgerversammlung zur Sprache kam, ist die finanzielle Situation beider Städte. Hirschberg befindet sich mit einem Schuldenstand zum 31.12.2024 von ca. 2,6 Mio. Euro in der haushaltslosen Zeit. Aktuell kann man den Zahlungsverpflichtungen nur mit Hilfe von rückzahlbaren Überbrückungshilfen nachkommen. Herr Zapf hingegen schilderte zwar, dass Gefell in den letzten beiden Jahren seinen Haushalt ausgleichen konnte, jedoch auch hier in der Vergangenheit Bedarfszuweisungen eine Rolle spielten und keine größeren Investitionen möglich seien. Die Fusion wird als eine Möglichkeit betrachtet, die finanzielle Situation beider Städte durch Bündelung vieler Aufgaben zu stabilisieren und langfristig zu entlasten.

Welche Zahlungen können wir seitens des Landes erwarten?

Ein weiterer wichtiger Punkt, der in den Bürgerversammlungen angesprochen wurde, sind die finanziellen Unterstützungszahlungen des Landes. Auch hierüber führte der Regionalausschuss in Zusammenarbeit mit der Rechtsaufsicht einige Gespräche. Das derzeitige Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen, in dem wichtige Unterstützungszahlungen geregelt sind, gilt nur noch bis zum 31.12.2026.

So erhält die neue Kommune eine Neugründungsprämie in Höhe von 200,00 Euro je Einwohner, sowie Strukturbegleithilfen und besondere Entschuldungshilfen, welche zum expliziten Abbau von Altlasten verwendet werden müssen. Eine Forderung der beiden Städte wird zudem sein, dass das Land Thüringen auf die Rückzahlung der bis zu diesem Datum gewährten Bedarfszuweisungen und Überbrückungshilfen verzichtet. Ob und in wieweit der Landtag diesen Forderungen zustimmt, bleibt abzuwarten. Die Bürgermeister meinten in den Versammlungen hierzu aber, dass eine geplante Fusion nur dann zustande kommt, wenn die neu gebildete Gemeinde auch zukunftsfähig ist. Und die vorgenannten Hilfen sind ein wichtiger Bestandteil hierzu.

Warum kein Bürgerentscheid?

In den Bürgerversammlungen kam unter anderem die Frage nach einem Bürgerentscheid mit dem Thema, ob die Fusion stattfinden soll, auf. Durch Frau Luckhardt wurde das Verfahren zur Durchführung eines Bürgerentscheides erklärt. Ein Bürgerentscheid läuft ähnlich ab wie eine Wahl. Die durch die Bürger getroffene Entscheidung wäre somit bindend, weil der Bürgerentscheid die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses hätte, mit der Folge, dass Herr Zapf und Frau Duch als Vertreter der beiden Städte keine Rücknahme des Antrages erklären könnten, wenn das Land die geforderten finanziellen Unterstützungen ablehnen würde. Ebenso wäre die Entscheidung bindend, wenn gegen eine Fusion gestimmt würde, somit wäre die Möglichkeit einer freiwilligen Fusion verwirkt und über kurz oder lang könnte das Land eine Zwangsfusionierung durchführen.

Welche Aufgaben kommen auf die Bürger zu?

Die erforderliche Änderung der Adressen in Ausweisdokumenten unserer Bürger werden kostenfrei durch die Meldeämter übernommen. Auch wenn der Hauptsitz der Verwaltung in Hirschberg liegt, ist zukünftig vorgesehen, auch im Gefeller Rathaus Sprechzeiten einzurichten. Die Änderung der KFZ-Zulassung obliegt leider nicht den städtischen Aufgaben und muss daher im Landratsamt Saale-Orla-Kreis erfolgen. Die Kosten hierfür vereinnahmt der Landkreis. Wir sind allerdings in Gesprächen, ob es möglich wäre, an ein oder zwei Tagen hier vor Ort diesen Service durch Mitarbeiter des Landratsamtes anbieten zu lassen. Die Festlegung der zukünftigen Postleitzahl erfolgt durch die Deutsche Post AG.

Fazit: Chancen und Herausforderungen der Fusion

Die geplante Fusion stellt die Städte mit ihren Ortsteilen vor eine große Herausforderung, aber auch vor eine einzigartige Chance. Mit der Umsetzung des ThürGNGG soll nicht nur die Verwaltung vereinfacht und durch Synergieeffekte die Verwaltungsaufgaben effizienter und kostengünstiger erledigt werden, auch die finanzielle Situation der Kommunen wird stabilisiert. Wir können eine langfristige Perspektive für die Entwicklung unserer Region schaffen. Dass die Entscheidung, einen neuen Weg zu gehen, im ersten Moment befremdlich sein kann, dessen sind wir uns bewusst, aber auch kaum etwas anderes bietet so viele Möglichkeiten.

Regionalausschuss Fusion „Gefell-Hirschberg“