Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 15
Anwesende Stimmberechtigte: 11/ ab TOP 1: 10
- Öffentlicher Teil -
Beschluss Nr.: 001-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt dem mündlichen Antrag zur Geschäftsordnung von der Fraktion Naturfreunde/pro Vogtlandschaft e.V., vertreten durch Stadträtin Dorit Ritschel, zur Beendigung der Sitzung und Neuladung, zuzustimmen.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Beschluss Nr.: 002-2026
Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 26.11.2025 öffentl. Teil wird genehmigt.
Beschluss Nr.: 003-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt (nach vorangegangener Information der Einwohner durch eine Einwohnerversammlung am 14.05.2025 in der Stadt Gefell) in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2026
| a) | die Auflösung der Stadt Gefell sowie |
| b) | die Bildung einer neuen Gemeinde mit dem Namen Gefell-Hirschberg durch Zusammenschluss der Städte Gefell und Hirschberg und dem Führen der Bezeichnung „Stadt“ |
| Und | |
| c) | dass § 45 Abs. 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mit Wirksamwerden der Bestandsänderung für das Gebiet der aufgelösten Stadt Gefell nicht zur Anwendung kommen soll und stattdessen die gemäß der Hauptsatzung der aufgelösten Stadt Gefell bestehenden Ortsteile mit Ortsteilverfassung |
| Blintendorf, Dobareuth, Frössen, Gebersreuth, Gefell, Göttengrün, und Langgrün einschließlich ihrer Ortsteilorgane in die neu gebildete Stadt Gefell-Hirschberg übergeleitet werden sollen. |
Beschluss Nr.: 004-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, den Antrag auf Bildung einer neuen Einheitsgemeinde mit dem Namen „Gefell-Hirschberg“ beim Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, sowie beim Thüringer Landtag zurückzunehmen, sofern die bis zum Fusionsdatum am 31.12.2026 gewährten Bedarfszuweisungen nicht verbindlich in Zuschüsse ohne Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt werden.
Beschluss Nr.: 005-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2026 dem als Anlage beigefügten Entwurf (Stand: 19.11.2025) des Vertrags über den Zusammenschluss der Städte Gefell und Hirschberg zu der neuen Stadt,,Gefell-Hirschberg‘‘ in vollem Wortlaut zuzustimmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsunterzeichnung vorzunehmen.
Kein Mitglied des Stadtrats war aufgrund von § 38 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss Nr.: 006-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell bestellt für die am 03.05.2026 stattfindende Ortsteil-bürgermeisterwahl den Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Herrn Christian Werndl zum Wahlleiter gem. § 4 Abs. 2 ThürKWG.
Zu seiner Stellvertreterin wird die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, Frau Chanice Hofmann bestellt.
Beschluss Nr.: 007-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt die Aufhebung des Beschlusses 034-2025 vom 26.11.2025.
Beschluss Nr.: 008-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt die Neufassung der Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gefell. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.01.2010 außer Kraft.
- Nicht öffentlicher Teil -
Beschluss Nr.: 009-2026
Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 26.11.2025 nicht öffentl. Teil wird genehmigt.
Die Gründe für die Geheimhaltung sind für folgende Beschlüsse weggefallen.
| Beschluss Nr.: 036-2025 |
| Beschluss Nr.: 037-2025 |
| Beschluss Nr.: 038-2025 (ohne Preisangabe) |
| Beschluss Nr.: 040-2025 |
Beschluss Nr.: 010-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt die Mehrkosten für den Straßenbau in Dobareuth.
Beschluss Nr.: 011-2026
Die Stadt Gefell spricht sich grundsätzlich für die Übernahme der für die Realisierung des Radweges zwischen Saaldorf und Frössen benötigten Grundflächen der ehemaligen B 90 im Bereich Frössen aus.
| 1. | Der Bürgermeister wird beauftragt, | |
| a) | die betroffenen Flurstücke und Eigentumsverhältnisse zu prüfen sowie eine Grundbuch- und Bestandsaufnahme zu erstellen, |
| b) | Verhandlungen mit den derzeitigen Eigentümern über Erwerbs-, Übertragungs- oder Nutzungsrechte aufzunehmen und gegebenenfalls Kaufangebote zu erstellen, |
| c) | Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene (z. B. Förderprogramme für den Radverkehr, LEADER/EFRE, BMVI-Förderprogramme) zu prüfen. |
| 2. | Der Bürgermeister wird ermächtigt, zur Vorbereitung des Erwerbs und der Umsetzung notwendige Verträge eigenständig abzuschließen. | |
| 3. | Für den Fall, dass Fördermittel beantragt werden können, stimmt der Stadtrat zu, dass der erforderliche kommunale Eigenanteil aus dem Haushalt bzw. aus Rücklagen bereitgestellt oder in den Haushaltsplan eingestellt wird. Der genaue Finanzierungsbeschluss wird nach Vorlage des Finanzierungsplans getroffen. | |
Beschluss Nr. 012-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell
| a.) | stimmt der Teilnahme des Projektes „Sanierung und Erweiterung des Gebäudes und der Außenanlagen des Freibades der Stadt Gefell“ am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Projektaufruf 2025/2026) zu und billigt die Anfertigung und Einreichung der entsprechenden Projektskizzen. |
| b.) | stimmt bei erfolgreicher Projektauswahl im Interessenbekundungsverfahren der Antragsstellung zu. |
| c.) | bestätigt die Gesamtfinanzierung in Höhe von insgesamt 2.071.000 Euro des oben aufgeführten Projektes. |
Beschluss-Nr.: 013-2026
Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt den Verkauf des Flurstückes 621/2 in der Flur 0 der Gemarkung Gebersreuth mit einer Größe von 61 m² zum Preis von ... €/m² an Susann und Denny Birk.
Die Kosten der Eigentumsübertragung trägt der Käufer.