Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. 12) hat der Stadtrat der Stadt Gefell in der Sitzung am 01.08.2023 die folgende
beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung vom 24.04.2019, zuletzt geändert am 09.01.2023 wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. (1) 5.1. wird wie folgt geändert:
|
| Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Gefell erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt: |
|
| „Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell & Hirschberg" |
Artikel 2
1. Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gefell, den 05.09.2023
„Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Gefell geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich."