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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil Gefell
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Bekanntmachung Seidel

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

in der

Gemeinde

Gemarkung

Gefell

Langgrün

Flur

Flurstück(e)

0

269

wurde eine Liegenschaftsvermessung in Form einer

-

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) vorgenommen. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

25.09.2023 bis 25.10.2023

in der Zeit von

8.00 - 16.00 Uhr (Dienstag - Donnerstag)

in den Räumen der

Vermessungsstelle

Dipl.-Ing.(FH) Dieter Seidel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Beunten 13 in 07922 TANNA

Internet: www.vb-seidel.de

oder in den Räumen der Stadt Gefell, Meldestelle, Markt 11 in 07926 Gefell

in der Zeit von

09.00 bis 12.30 Uhr und

14.00 bis 18.00 Uhr

Dienstag

09.00 bis 12.30 Uhr und

14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

Freitag

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Dieter Seidel, Beunten 13, 07922 Tanna schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Tanna, 06.07.2023

Dieter Seidel

Öffentlich bestellter

Vermessungsingenieur