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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil Hirschberg
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Bestellt für den Amtsbezirk Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung Saale - Orla - Kreis und zugelassen im Gebiet des von Flurstücksgrenzen

in der

wurde eine Liegenschaftsvermessung in Form einer

Grenzfeststellung

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

Entfernen einer Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) vorgenommen. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

12.08.2024 bis 12.09.2024

in der Zeit von

08.00 - 16.00 Uhr (Dienstag - Donnerstag)

in den Räumen der

Vermessungsstelle Dipl.-Ing.(FH) Dieter Seidel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und

Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Christian Kotthoff

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Beunten 13

07922 TANNA

www.vb-seidel.de

www.vermessung-kotthoff.de

Oder in der

Stadtverwaltung Hirschberg

Marktstraße 2

07927 Hirschberg

In der Zeit von

09.00 bis 12.00 und

14.00 bis 18.00 Uhr Dienstag

14.00 bis 16.30 Uhr Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr Freitag

Eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei ÖbVI Dipl.-Ing. Christian Kotthoff, Beunten 13, 07922 Tanna schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Tanna, 23.07.2024

Dieter Seidel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur