Es besteht die Möglichkeit, Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Altersjubiläum
(ab dem 70. Geburtstag jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag)
Ehejubiläum
(ab dem 50. Ehejubiläum und jedes folgende Ehejubiläum - Einwilligung von beiden Ehepartnern erforderlich)
Bei Interesse - Bereich Gefell - steht Ihnen als Ansprechpartner
Frau Simone Reißner unter Tel.: 036649/88034 bzw.
per Mail: s.reissner@stadt-gefell.de
gern zur Verfügung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, die personenbezogenen Daten werden in einem potentiell großen Empfängerkreis des frei verfügbaren Amtsblattes der Städte Gefell & Hirschberg bekannt gemacht und auch auf den Internetseiten der beiden Städte veröffentlicht.