Seitens der Redaktion des Amtsblattes weisen wir darauf hin, dass von jeder Einrichtung bzw. Verein monatlich nicht mehr als 2 Artikel mit jeweils 2 Fotos veröffentlicht werden können.
Wir bitten um Beachtung!
Von den betreffenden Personen, die auf den Fotos identifizierbar abgebildet sind bzw. deren Daten veröffentlicht werden sollen, ist im Vorfeld eine Einwilligungserklärung einzuholen, die bei Bedarf vorzuhalten ist.