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Gemeinsames Amts- und Mitteilungsblatt der Städte Gefell und Hirschberg
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil Gefell
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Haushaltssatzung

der Stadt Gefell (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

Auf der Grundlage der §§ 55 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Stadtrat der Stadt Gefell in seiner Sitzung am 21.07.2026 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

4.955.480,00 €

und

in den Ausgaben

4.955.480,00 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

10.437.677,50 €

und

in den Ausgaben

10.437.677,50 €

ab.

§ 2

Kreditermächtigungen

Es werden Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 620.520,00 € veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (A)

320 v.H.

für Grundstücke und bauliche Anlagen (B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer   

400 v.H.

§ 5

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 825.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Stellenplan

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Sonstige Festlegungen

Unerheblich im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt bis zu einer Höhe von 500,00 €.

§ 8

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

Stadt Gefell

 

 

 

Zapf

Bürgermeister Siegel