Auf der Grundlage der §§ 55 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Stadtrat der Stadt Gefell in seiner Sitzung am 21.07.2026 folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
| Er schließt | im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 4.955.480,00 € | und |
| in den Ausgaben | 4.955.480,00 € |
|
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 10.437.677,50 € | und |
| in den Ausgaben | 10.437.677,50 € | ab. |
Kreditermächtigungen
Es werden Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 620.520,00 € veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (A) | 320 v.H. |
| für Grundstücke und bauliche Anlagen (B) | 425 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 825.000,00 € festgesetzt.
Stellenplan
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
Sonstige Festlegungen
Unerheblich im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt bis zu einer Höhe von 500,00 €.
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Stadt Gefell
Zapf
Bürgermeister Siegel