Die Stadt Gefell weist nochmals darauf hin:
Das unzulässige Abbrennen von Pyrotechnik außerhalb der zugelassenen Zeiten oder ohne erforderliche Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).
Laut gesetzlicher Regelung dürfen Privatpersonen über 18 Jahren Feuerwerk der Kategorie F2 (Raketen, Batterien, Böller, …..) nur am 31. Dezember und 01. Januar abbrennen.
Vom 02. Januar bis zum 30. Dezember ist das Zünden von Silvesterböllern auf öffentlichem und privatem Grund untersagt.
Für besondere Anlässe, wie Hochzeiten oder runde Geburtstage, kann beim zuständigen Ordnungsamt, mindestens 2 Wochen im Voraus, eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Kleinfeuerwerk der Kategorie F1 ( Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, ….) darf das ganze Jahr über von Personen über 12 Jahren gezündet werden.
Wir bitten um Beachtung!!!